Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten mit Ihnen den nächsten logischen Schritt auf dem Weg in eine zeitgemäße digitale Bildung an der Schule am Katzenberg gehen. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, möglichst bereits zum nächsten Schuljahr den 7. Jahrgang mit elternfinanzierten iPads auszustatten, die im Unterricht zum Einsatz kommen.

Bei jeder Anmeldung in der 5. Klasse ab dem Schuljahr 2023/2024 weisen wir dementsprechend hin, dass Elternfinanzierte iPads ab Jahrgang 7 eingeführt werden.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird jede Schülerin / jeder Schüler der 5. Klasse ein eigenes Schul-iPad in der Schule nutzen und zwei Jahre lang den Umgang mit dem Gerät Schritt für Schritt erlernen.

Die Einbeziehung digitaler Medien in den Unterricht und in das Lernen gewinnt rasant an Raum und Bedeutung und digitale Kompetenzen können nicht mehr über eine stundenweise Nutzung der PC-Räume erreicht werden. Eigene mobile Endgeräte, die auch privat genutzt werden können und in der Schule wie auch zu Hause verfügbar sind, bieten hier weitaus mehr Möglichkeiten und Lernchancen. Auch nach der Corona-Pandemie wird sich das digitale Lernen mit und über Medien weiterentwickeln. Zudem wird die Arbeitswelt von morgen digital aufgestellt sein.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Projekt bereit. Neben der Präsentation, die wir Ihnen am Informationsabend gezeigt haben, finden Sie auch ein FAQ (Häufig gestellte Fragen). Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular. Wir nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf.

Das Bestellportal der Firma JessenLenz (EduXpert) ist nur noch bis zum 14. April 2024 aktiv und unter folgendem Link erreichbar: https://jledu.de/sak/. Sollten Sie die Frist verpasst haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Das Passwort wird Ihnen per Elternbrief zur Verfügung gestellt.

„Private“ iPads werden auch von der Firma JessenLenz eingeschrieben. Diese müssen spätestens in der letzten Schulwoche (17.06 – 21.06.2024) abgegeben werden, so dass sie rechtzeitig konfiguriert werden können. Wir versenden dann alle privaten iPads nach Lübeck. Die konfigurierten iPads werden dann zusammen mit den anderen bestellten iPads am 05. August 2024 an die Schuladresse versendet.

Im Vorfeld müssen Sie bitte die Einbindung über das Onlineportal des Bildungspartners beantragen. 

Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite https://jledu.de/sak auf und klicken Sie auf „Zum Bestellformular”
  • Geben Sie das im Elternbrief bekanntgegebene Passwort ein
  • Wählen Sie den Punkt „Ich habe ein iPad und möchte es einbinden lassen“ und füllen Sie das Formular aus. (Hinweis: Wenn Sie eine Versicherung für das iPad wünschen, müssen Sie die Rechnung des Geräts hochladen)
  • Zu einem mit mir oder Herrn Kunde vereinbarten Zeitpunkt geben Sie anschließend das iPad in der Schule ab. Falls das Gerät bereits von Ihnen genutzt wurde, überprüfen wir dann zusammen, ob es ordnungsgemäß zurückgesetzt wurde und, ob die Aktivierungssperre deaktiviert wurde.

Aktuelle Angebote

Wahlergebnisse des Bildungspartners zum Schuljahr 2024/2025

FAQ

Digitale Medien sind in der Alltagswelt bereits fest verankert und gewinnen in den Lebens- und Arbeitswelten zunehmend an Bedeutung. Digitale Kompetenzen werden von vielen Unternehmen vorausgesetzt. Damit Schülerinnen und Schüler diese erwerben können, ist es notwendig, dass sie über eigene Endgeräte verfügen. Nur so können sie lernen, digitale Medien selbstständig und verantwortungsvoll zu nutzen. Das Endgerät soll nicht nur in bestimmten Unterrichtssituationen zum Einsatz kommen, sondern zu einem alltäglichen Lernbegleiter werden, um das digitale Arbeiten zu erleichtern. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass sowohl in der Schule als auch zu Hause mit dem gleichen Endgerät gearbeitet wird.

Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz hat sich im Jahr 2022 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, zum nächstmöglichen Termin die Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgang mit digitalen Endgeräten und Zubehör auszustatten.

Bei jeder Anmeldung in der 5. Klasse ab dem Schuljahr 2023/2024 weisen wir dementsprechend hin, dass Elternfinanzierte iPads ab Jahrgang 7 eingeführt werden.

Nach dem Wechsel von der Grundschule soll Ihr Kind erst einmal in der neuen Umgebung ankommen. Damit dies gelingt, steht an unserer Schule in den unteren Jahrgängen das soziale Lernen im Vordergrund. Auch die weitere Einübung und Verbesserung der Handschrift ist uns wichtig. Um die Schülerinnen und Schüler nach dem Schulwechsel nicht zu überfordern, liegt der Schwerpunkt im Bereich Digitales Lernen in den unteren beiden Jahrgängen zunächst auf ausgewählten Kernkompetenzen wie bspw. der Einführung in die schulinterne Plattform IServ, die Arbeit in unseren PC-Räumen mit dem Betriebsystem Windows aber auch mit Programmen wie Word.

Darüber hinaus arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Klasse mit persönlich zugewiesenen Schul-iPads und lernen Schritt für Schritt damit zu arbeiten.

Damit die Geräte auch zu Hause für private Sachen genutzt werden können, werden elternfinanzierte Endgeräte mit Zubehör eingeführt.

Die Einbindung in die Geräteverwaltung der Schule ist die Grundvoraussetzung für den sicheren und pädagogisch zielführenden Einsatz der iPads im Unterricht (genauere Erläuterung unter “Warum werden die iPads über die Schule verwaltet?”). Allerdings lassen sich nicht alle Geräte einbinden. Hierzu zählen bspw. Geräte die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind. Aber selbst bei Geräte die über Online-Marktplätze wie Ebay oder bestimmte Elektronik-Discounter beschafft wurden und für den deutschen Markt vorgesehen sind, scheitert die Einbindung häufig. Bei bereits privat gekauften iPads muss das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Damit werden alle vorhandenen Daten gelöscht und gehen verloren. Zudem muss das Gerät für 30 Tage in “Quarantäne” (Das installierte Profil kann erst nach 30 Tagen nicht mehr entfernt werden) . Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Geräte und das Zubehör über den von der Schule beauftragten Bildungspartner zu bestellen. Dieser sammelt die Bestellungen, nimmt die Einbindung der iPads in die Geräteverwaltung der Schule vor und ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse gleichzeitig ihre Geräte und das bestellte Zubehör bekommen. Außerdem gewährleistet der Bildungspartner als direkter Vertragspartner den technischen Support, die Garantie und Reparatur in der vorgesehenen Laufzeit.

Es wird ein iPad der 9. (2021, 9. Generation, 10,2 Zoll, WiFi) oder der 10. Generation (2022, 10. Generation, 10,9 Zoll, WiFi) angeboten (genauere Erläuterung unter “Warum iPads von Apple?”). Ob Sie sich für 64 GB oder 256 GB Speicherplatz entscheiden und welche Farbe das Endgerät hat, können Sie selbstständig auswählen. Damit das Gerät ausreichend geschützt ist und gleichzeitig optimal genutzt werden kann, können Sie zudem eine Hülle mit integrierter Tastatur und einen Stift bestellen. Weiteres Zubehör wie Kopfhörer, Lautsprecher, Powerbank kann auch mit bestellt werden.

Sollten Sie bereits einen Stift oder eine Tastatur besitzen oder diesen auf einem anderen Weg (bspw. Ebay) beziehen wollen, ist es natürlich möglich.

Die Nutzung einer Schutzhülle ist notwendig, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift!

Notebooks sind nicht für den mobilen Einsatz im Wechsel von Schule und Zuhause geeignet. Die mechanischen Teile (Scharniere, Tasten, ggf. DVD-Laufwerk) eines Notebooks werden im täglichen Einsatz stark beansprucht. Ihre Lebensdauer hängt von der Qualität der Bauteile ab. Hochwertige Notebooks sind sehr teuer.

Mobiltelefone haben für viele Anwendungsfälle im Unterricht und beim häuslichen Lernen ein zu kleines Display. Diese Geräte können sich mithilfe ihrer SIM-Karte jederzeit mit dem Mobilfunknetz verbinden. Was wie ein Vorteil klingt, ist jedoch in Prüfungssituationen nicht zulässig. Daher scheidet diese Geräteklasse ebenfalls aus.

Für den Einsatz von Tablets sprechen aus unserer Sicht mehrere Punkte. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Beispiele nennen:

– Passt in jede Schultasche

– Geringes Gewicht

– Längere Akkulaufzeit

– Sofortige Einsatzbereitschaft durch Stand-by-Modus

– Einfache Bedienbarkeit (Touchscreen, Stift)

– Mehr Bewegungsfreiheit im Klassenraum

Es gibt viele Gründe, die für den Einsatz von iPads im Unterricht sprechen. Hier zählt, dass unsere Schule bereits gute Erfahrungen mit iPads im Unterricht gesammelt haben. Auch der Austausch mit anderen Schulen, die bereits länger mit iPads arbeiten, zeigt, dass die Geräte sich besonders gut für den Einsatz eignen. An dieser Stelle möchten wir auf die wichtigsten Vorteile von iPads eingehen:

– Große Anzahl an schulischer Apps

– Intuitive Bedienung

– Optimale Stiftbenutzung (für Handschrift)

– Überzeugende Verarbeitungsqualität

– Hoher Wiederverkaufswert

– Hohe Akkulaufzeit

– Zuverlässiges Betriebssystem

– Hohe Sicherheitsstandards

– Hoher Datenschutz (App-Anbieter)

– Langfristige und garantierte Versorgung mit Updates

– Leichte Einbindung in schulisches Netz

– Problemlose Bildschirmübertragung auf Beamer/Panel

An dieser Stelle können wir den Einsatz der Endgeräte im Unterricht nur skizzieren. Dieser hängt schließlich von vielen unterschiedlichen Faktoren (Unterrichtsfach, Unterrichtsinhalt, Unterrichtsmethode, Lehrkraft, Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler usw.) ab. Grundsätzlich sollen die iPads den Unterricht in verschiedenen Bereichen ergänzen und bereichern. Hierzu zählen zum Beispiel:

– Aufgaben, Ergebnisse und Lösungen können schnell und unkompliziert per Airdrop miteinander ausgetauscht werden

– Anfertigung und Abspeicherung von Notizen (Mitschriften, Arbeitsblätter usw.) über die App GoodNotes auf dem iPad

– Der Bildschirm der iPads kann schnell und unkompliziert per Airplay auf den AppleTV am Beamer/Panel übertragen werden

– Zugang zum Internet (bspw. für Recherchen)

– Nutzung von verschiedenen Apps

Nein. Verschiedene Anbieter nutzen unterschiedliche Betriebsysteme, so dass z.B. Anwendungen (Apps) nicht auf allen Geräten verwendet oder einheitlich genutzt werden können. Die Lehrkräfte können nicht im Umgang mit allen Herstellern geschult sein, um Ihre Kinder im Umgang mit den Geräten zu unterstützen. Um einen gemeinsamen Unterricht zu gestalten, benötigen alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Arbeitsmittel (wie auch bei Schulbüchern).

Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben schulischen Apps installiert sind und alle die gleichen Möglichkeiten haben mit dem iPad zu arbeiten. Aus diesem Grund müssen die Geräte auch alle das gleiche Betriebsystem und das gleiche Zubehör haben. Der Lehrkörper und die Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und nicht auf Hard- und/oder Software-Hürden stoßen.

Unser Bildungspartner bietet grundsätzlich zwei Finanzierungsarten an, zwischen denen Sie auswählen können:

1) Kauf per Einmalzahlung

2) Finanzierung mit einer Laufzeit von 12/24/36/48 Monaten

Bei beiden Finanzierungsarten sind 36/48 Monaten Versicherung und Service für das Gerät enthalten.

Die Schule wird den Grundmietpreis beim Ausleihverfahren für die Lehrmittel für den 7. Jahrgang deutlich reduzieren. Zudem stellt die Schule den Schülerinnen und Schülern des iPad-Jahrgangs die App GoodNotes bis zum Ende Ihrer Schulzeit bereit. Hierdurch ermöglichen wir die Erstellung digitaler Notizen bzw. die digitalen Heftführung. Um erste Erfahrungen mit digitalen Schulbüchern zu sammeln, stellt die Schule zusätzlich die Lizenzen für sämtliche Schul-Apps zur Verfügung. Außerdem soll die Materialliste komprimiert werden.

Für die schulische Nutzung sind 64 GB ausreichend. Viele Daten können – um den Speicher des iPads zu entlasten – bei IServ oder in der iCloud gespeichert werden. Da auf dem iPad natürlich auch private Daten und Apps gespeichert bzw. installiert werden können, deren Umfang wir nicht einschätzen können, haben Sie die Möglichkeit auch ein iPad mit 256 GB Speicherplatz zu kaufen.

Bitte beachten Sie, dass immer genügend Speicher für die schulischen Zwecke auf dem Gerät vorhanden sein muss!

Die Einbindung der iPads in die Geräteverwaltung der Schule erfolgt automatisch durch unseren Bildungspartner. Dieser hinterlegt die Endgeräte für die Schule im AppleSchoolManager (ASM). Durch das Mobile Device Management (MDM) Relution kann die Schule die Geräte verwaltet werden. Die Einbindung in das MDM ermöglicht den Lehrkräften, die iPads der Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu steuern. Zum Beispiel können bestimmte Funktionen und Apps (private) ausblendet bzw. eingeschränkt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Unterricht wirklich mit den vorgegebenen Lerninhalten der Unterrichtsstunde beschäftigen. Zudem kann die Schule durch das MDM Relution schulische Apps kostengünstiger kaufen und zentral auf den iPads der Schülerinnen und Schüler installieren. Auch die Aktualisierung des Betriebssystems und von schulischen Apps können zentral ausgeführt werden.

Außerhalb der Unterrichtszeit können alle schulischen und privaten Apps genutzt werden. Für die Installation von privaten Apps muss eine AppleID angelegt werden. Dies liegt in Ihrer Verantwortung. Beachten Sie bitte, dass man für die Erstellung einer Apple-ID 16 Jahre oder älter sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Eltern eine Apple-ID erstellen und hierüber Apps kaufen. Sie können auch die Familienfreigabe zur gemeinsamen Nutzung von Apps nutzen. Für schulische Apps ist die ID nicht notwendig. Die Nutzung des iPads können Sie privat über die Bildschirmzeit steuern.

Achten Sie bitte darauf, dass die Geräte während der Unterrichtszeit durch die Bildschirmzeit nicht eingeschränkt werden. Eine “Auszeit” am Vormittag würde die Nutzung des iPads zu sehr einschränken.

Grundsätzlich ist eine Nutzung als Schulgerät ohne Apple-ID möglich. Die Schulischen Apps werden über das MDM System installiert und die Schülerinnen und Schüler können alle von der Schule bereitgestellten Apps im “Relution Agent” suchen und selbst installieren.

Wenn zusätzliche Apps z.B. für die Privatnutzung benötigt werden, ist eine Apple-ID erforderlich. (siehe Frage “Können iPads privat genutzt werden?”)

Wichtige Hinweise:

  • Für Kinder unter 16 müssen die Eltern eine eigene Apple-ID (eigenes Apple Gerät erforderlich) und ein “Kinderkonto” erstellen. Kinderkonten werden anschließend durch die Familienfreigabe gesteuert (Teilen von Käufen und Einschränkung des Geräts des Kindes).
  • Alternativ können unsere IT-Administratoren eine verwaltete Apple-ID erstellen. Dadurch erhält Ihr Kind 200GB iCloud Speicher und kann Backups und Dateien direkt in der Cloud speichern. Der Nachteil ist allerdings, dass Käufe über den App Store und die Familienfreigabe nicht möglich sind. Es können also nur die von der Schule freigegebenen Apps installiert werden. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!
  • Die Nutzung von iCloud (Standardmäßig 5GB Online-Speicher) ist lediglich mit einer Apple-ID möglich. Diese ist nicht notwendig, aber durchaus zu empfehlen da sie es Ihrem Kind ermöglicht eine Sicherung des gesamten iPads zu erstellen. Bei Schaden oder Verlust des iPads, können die Inhalte auf einem neuen Gerät aus iCloud wiederhergestellt werden. Ohne diese Funktion müssten Sie für eine regelmäßige Sicherung des Geräts auf einem PC (mit iTunes) oder Mac-Computer sorgen. Sollten 5GB nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit für 0,99€/Monat den Speicherplatz auf 50GB zu erweitern.
  • Eine Sicherung der Dateien kann alternativ auf unserem Schulserver IServ erfolgen. Die Systemsicherung des iPads kann aber nicht auf IServ abgelegt werden!

Die Administratorin/der Administrator hat nur Einsicht in die allgemeinen Informationen der Geräte. Hierzu gehören u.a. Benutzerin und Benutzer, letzte Benutzung, Seriennummer, Betriebssystem, verfügbarer Speicher, Batteriestand, Bluetooth MAC, WLAN MAC sowie installierte Apps (schulisch/privat). Nicht einsehbar sind sämtliche privaten Daten und Dateien. Hier besteht keine Zugriffsmöglichkeit. Sollte ein Gerät nicht auffindbar sein, kann die Administratorin/der Administrator das Gerät in den “Verloren”-Modus setzen. Dies bedeutet, dass die Administratorin/der Administrator das Gerät ggf. orten kann und dass das Gerät zur Nutzung gesperrt wird. War die Ortung erfolgreich, lässt sich die Sperrung wieder aufheben. Gleichzeitig erfolgt eine Mitteilung an den Nutzer über den Zeitpunkt und den Ort, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.

Bei der Finanzierungsart Kauf per Einmalzahlung gehört das Gerät und Zubehör Ihnen. Sollte Ihr Kind die Schule frühzeitig verlassen, löscht die Schule das Gerät aus der Geräteverwaltung. Das Gerät wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch die Schule administriert und kann frei verwendet werden.

Sollten Sie sich für die Finanzierung entschieden haben, kann der Vertrag bestehen bleiben (bspw. Schulwechsel oder Umzug). Sie können das Gerät bspw. ausschließlich privat nutzen. Vielleicht benötigt ihr Kind das Gerät aber auch an der neuen Schule. In beiden Fällen können Sie den Vertrag bestehen lassen und bezahlen die monatlichen Raten weiterhin bis zum Ende der Laufzeit. Die Schule entfernt das iPad aus der Geräteverwaltung.

Sollte eine Kind zwischenzeitlich in den iPad-Jahrgang wechseln, kann auch dieses ein iPad und das Zubehör über den Bildungspartner anschaffen.

Grundsätzlich schreibt die mit den Schülerinnen und Schülern abgeschlossene Nutzerverordnung vor, dass die iPads immer vollständig geladen zum Unterricht mitgebracht werden müssen. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein iPad doch an den Strom angeschlossen werden muss, befinden sich in den Klassenräumen Medienschränke mit Lademöglichkeiten. Ansonsten bleibt ja immer noch der klassische Stift und Papier.

Wenn Sie bereits ein iPad besitzen, das möglichst nicht älter als zwei Jahre ist, gibt es eine Möglichkeit es über unseren Bildungspartner oder nach Absprache direkt bei uns für die Schulnutzung zu konfigurieren.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Eine Gebühr von 39€ wird für die MDM-Einschreibung berechnet.
  • Das Gerät muss zurückgesetzt werden. Sorgen Sie im Vorfeld für eine Sicherung der benötigten Daten.
  • Ein Backup via iCloud oder via PC/Mac kann nach der Umstellung nicht wiederhergestellt werden!
  • Das Gerät muss für ein paar Tage/Wochen abgegeben werden. Ein entsprechendes Profil wird via Apple Configurator auf das Gerät geladen. Anschließend darf dieses Profil 30 Tage lang nicht gelöscht werden.
  • Das iPad sollte ausreichend gegen Schaden und Diebstahl versichert sein.
  • Im Schadensfall gibt es die Möglichkeit ein Ersatzgerät von der Schule die Dauer der Reparatur zu mieten.
  • Eine Hülle mit integrierter Tastatur und ein Stift sind erforderlich.