Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss,
  • der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.

Die Teilnahme an den schriftlichen Abschlussprüfungen für Schüler mit überwiegend G-Kursen ist dazu verbindlich!

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
  • Erweiterter Sekundarabschluss I.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.


Voraussetzungen für die Abschlussvergabe am Ende der 10.Klasse
Fachleistungskurse Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik Leistungen in den Fachleistungskursen Leistungen in den anderen Fächern möglicher Abschluss
   
GGGG   
   
mindestens   Note 4   
   
mindestens   Note 4   
   
Sekundarabschluss   I – Hauptschulabschluss   
   

   
EGGG
   
GEGG
   
GGEG
   
GGGE
   
   
   
mindestens   Note 4   
   
mindestens   Note 4   
   

   
EEGG
   
EGEG
   
EGGE
   
GEEG
   
GGEE
   
   
   
2   E-Kurse jeweils ≤ 4
   
2   G-Kurse jeweils ≤ 3   
   
Befriedigende   Leistungen in zwei Fächern   
   
Sekundarabschluss   I – Realschulabschluss   
   

   
EEEG
   
EEGE
   
EGEE
   
GEEE
   
   
   
3   E-Kurse jeweils ≤ 3
   
1   G-Kurs ≤ 2   
   
Im   Durchschnitt befriedigende Leistungen   
   
Erweiterter   Sekundarabschluss I   
   
EEEE   
   

   
3   E-Kurse jeweils ≤ 3
   
1   E-Kurs ≤ 4