Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Hauptschulabschluss,
- der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.
Die Teilnahme an den schriftlichen Abschlussprüfungen für Schüler mit überwiegend G-Kursen ist dazu verbindlich!
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
- Erweiterter Sekundarabschluss I.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.
Voraussetzungen für die Abschlussvergabe am Ende der 10.Klasse |
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Fachleistungskurse Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik | Leistungen in den Fachleistungskursen | Leistungen in den anderen Fächern | möglicher Abschluss | |
GGGG |
mindestens Note 4 |
mindestens Note 4 |
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss |
|
EGGG GEGG GGEG GGGE |
mindestens Note 4 |
mindestens Note 4 |
||
EEGG EGEG EGGE GEEG GGEE |
2 E-Kurse jeweils ≤ 4 2 G-Kurse jeweils ≤ 3 |
Befriedigende Leistungen in zwei Fächern |
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss |
|
EEEG EEGE EGEE GEEE |
3 E-Kurse jeweils ≤ 3 1 G-Kurs ≤ 2 |
Im Durchschnitt befriedigende Leistungen |
Erweiterter Sekundarabschluss I |
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EEEE |
3 E-Kurse jeweils ≤ 3 1 E-Kurs ≤ 4 |