
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
digitale Medien sind bereits seit mehreren Jahren fester Bestandteil im Unterricht unserer Schule. Schülerinnen und Schüler arbeiten schon länger in den Jahrgängen 7 bis 10 mit iPads als persönliche Lernwerkzeuge, um beispielsweise Informationen zu recherchieren, Ergebnisse zu dokumentieren, digitale Mappen anzufertigen, digitale Bücher zu nutzen, Präsentationen zu erstellen und gemeinsam an Projekten zu arbeiten.
Bisher wurden die digitalen Endgeräte und das Zubehör von den Eltern/Erziehungsberechtigten finanziert. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ab dem jeweiligen 7. Jahrgang bis zum Ende ihrer Schulzeit nicht mehr von den Eltern/Erziehungsberechtigten finanziert, sondern entgeltfrei von der Landesregierung bereitgestellt.
Neben der grundlegenden Änderung bei der Finanzierung gibt es auch Anpassungen bei der Nutzung der digitalen Endgeräte. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen bereit. Beispielsweise finden Sie wichtige Unterlagen (Muster-Leihvertrag, Muster-Empfangsbestätigung usw.) auf dieser Seite.
Außerdem finden Sie auch ein FAQ (Häufig gestellte Fragen). Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular. Wir nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf.
FAQ (in Bearbeitung)
Digitale Medien sind in der Alltagswelt bereits fest verankert und gewinnen in den Lebens- und Arbeitswelten zunehmend an Bedeutung. Digitale Kompetenzen werden von vielen Unternehmen vorausgesetzt. Damit Schülerinnen und Schüler diese erwerben können, ist es notwendig, dass sie über eigene Endgeräte verfügen. Nur so können sie lernen, digitale Medien selbstständig und verantwortungsvoll zu nutzen. Das Endgerät soll nicht nur in bestimmten Unterrichtssituationen zum Einsatz kommen, sondern zu einem alltäglichen Lernbegleiter werden, um das digitale Arbeiten zu erleichtern. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass sowohl in der Schule als auch zu Hause mit dem gleichen Endgerät gearbeitet wird.
Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz hat sich im Jahr 2022 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, zum nächstmöglichen Termin die Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgang mit digitalen Endgeräten und Zubehör auszustatten.
Nach dem Wechsel von der Grundschule soll Ihr Kind erst einmal in der neuen Umgebung ankommen. Damit dies gelingt, steht an unserer Schule in den unteren Jahrgängen das soziale Lernen im Vordergrund. Auch die weitere Einübung und Verbesserung der Handschrift ist uns wichtig. Um die Schülerinnen und Schüler nach dem Schulwechsel nicht zu überfordern, liegt der Schwerpunkt im Bereich Digitales Lernen in den unteren beiden Jahrgängen zunächst auf ausgewählten Kernkompetenzen wie bspw. der Einführung in die schulinterne Plattform IServ, die Arbeit in unseren PC-Räumen mit dem Betriebsystem Windows aber auch mit Programmen wie Word.
Darüber hinaus arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Klasse mit persönlich zugewiesenen Schul-iPads und lernen Schritt für Schritt damit zu arbeiten.
Es wird ein iPad der 11. Generation (2025, 11. Generation, 11 Zoll, WiFi, 128GB Speicher) angeboten (genauere Erläuterung unter „Warum iPads von Apple?“). Damit das Gerät ausreichend geschützt ist und gleichzeitig optimal genutzt werden kann, wird zudem eine Hülle mit integrierter Tastatur und ein Stift mitgeliefert.
Notebooks sind nicht für den mobilen Einsatz im Wechsel von Schule und Zuhause geeignet. Die mechanischen Teile (Scharniere, Tasten, ggf. DVD-Laufwerk) eines Notebooks werden im täglichen Einsatz stark beansprucht. Ihre Lebensdauer hängt von der Qualität der Bauteile ab. Hochwertige Notebooks sind sehr teuer.
Mobiltelefone haben für viele Anwendungsfälle im Unterricht und beim häuslichen Lernen ein zu kleines Display. Diese Geräte können sich mithilfe ihrer SIM-Karte jederzeit mit dem Mobilfunknetz verbinden. Was wie ein Vorteil klingt, ist jedoch in Prüfungssituationen nicht zulässig. Daher scheidet diese Geräteklasse ebenfalls aus.
Für den Einsatz von Tablets sprechen aus unserer Sicht mehrere Punkte. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Beispiele nennen:
– Passt in jede Schultasche
– Geringes Gewicht
– Längere Akkulaufzeit
– Sofortige Einsatzbereitschaft durch Stand-by-Modus
– Einfache Bedienbarkeit (Touchscreen, Stift)
– Mehr Bewegungsfreiheit im Klassenraum
Es gibt viele Gründe, die für den Einsatz von iPads im Unterricht sprechen. Hier zählt, dass unsere Schule bereits gute Erfahrungen mit iPads im Unterricht gesammelt haben. Auch der Austausch mit anderen Schulen, die bereits länger mit iPads arbeiten, zeigt, dass die Geräte sich besonders gut für den Einsatz eignen. An dieser Stelle möchten wir auf die wichtigsten Vorteile von iPads eingehen:
– Große Anzahl an schulischer Apps
– Intuitive Bedienung
– Optimale Stiftbenutzung (für Handschrift)
– Überzeugende Verarbeitungsqualität
– Hoher Wiederverkaufswert
– Hohe Akkulaufzeit
– Zuverlässiges Betriebssystem
– Hohe Sicherheitsstandards
– Hoher Datenschutz (App-Anbieter)
– Langfristige und garantierte Versorgung mit Updates
– Leichte Einbindung in schulisches Netz
– Problemlose Bildschirmübertragung auf Beamer/Panel
An dieser Stelle können wir den Einsatz der Endgeräte im Unterricht nur skizzieren. Dieser hängt schließlich von vielen unterschiedlichen Faktoren (Unterrichtsfach, Unterrichtsinhalt, Unterrichtsmethode, Lehrkraft, Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler usw.) ab. Grundsätzlich sollen die iPads den Unterricht in verschiedenen Bereichen ergänzen und bereichern. Hierzu zählen zum Beispiel:
– Aufgaben, Ergebnisse und Lösungen können schnell und unkompliziert per Airdrop miteinander ausgetauscht werden
– Anfertigung und Abspeicherung von Notizen (Mitschriften, Arbeitsblätter usw.) über die App GoodNotes auf dem iPad
– Der Bildschirm der iPads kann schnell und unkompliziert per Airplay auf den AppleTV am Beamer/Panel übertragen werden
– Zugang zum Internet (bspw. für Recherchen)
– Nutzung von verschiedenen Apps
Außerhalb der Unterrichtszeit können die schulischen Apps und die Apple System Apps genutzt werden. Die Installation von privaten Apps und die Nutzung einer persönlichen Apple-ID sind nicht erlaubt. Die entsprechenden Optionen werden bei der Einrichtung des iPads per Richtlinie gesperrt.
Außerhalb der Schule ist die Nutzung eines Internet-Browsers möglich. Sollten Sie die Nutzungsdauer des iPads einschränken wollen, können Sie es über die Bildschirmzeit oder mithilfe der Relution Parents App tun.
Die Funktion „Auszeit“ wird per Richtlinie in der Schule deaktiviert. Diese Maßnahme ist notwendig, um zu vermeiden, dass eingestellte Nutzungseinschränkungen während des Unterrichts greifen. Sollten Sie diese Funktion nutzen wollen, müsste diese jeden Tag nach der Schule von Ihnen erneut aktiviert und konfiguriert werden.
Die Einbindung der iPads in die Geräteverwaltung der Schule erfolgt automatisch. Die Endgeräte werden für die Schule im AppleSchoolManager (ASM) hinterlegt. Durch das Mobile Device Management (MDM) Relution kann die Schule die Geräte verwaltet werden. Die Einbindung in das MDM ermöglicht den Lehrkräften, die iPads der Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu steuern. Zum Beispiel können bestimmte Funktionen und Apps (private) ausblendet bzw. eingeschränkt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Unterricht wirklich mit den vorgegebenen Lerninhalten der Unterrichtsstunde beschäftigen. Zudem kann die Schule durch das MDM Relution schulische Apps kostengünstiger kaufen und zentral auf den iPads der Schülerinnen und Schüler installieren. Auch die Aktualisierung des Betriebssystems und von schulischen Apps können zentral ausgeführt werden.
Die Administratorin/der Administrator hat nur Einsicht in die allgemeinen Informationen der Geräte. Hierzu gehören u.a. Benutzerin und Benutzer, letzte Benutzung, Seriennummer, Betriebssystem, verfügbarer Speicher, Batteriestand, Bluetooth MAC, WLAN MAC sowie installierte Apps (schulisch/privat). Nicht einsehbar sind sämtliche privaten Daten und Dateien. Hier besteht keine Zugriffsmöglichkeit. Sollte ein Gerät nicht auffindbar sein, kann die Administratorin/der Administrator das Gerät in den „Verloren“-Modus setzen. Dies bedeutet, dass die Administratorin/der Administrator das Gerät ggf. orten kann und dass das Gerät zur Nutzung gesperrt wird. War die Ortung erfolgreich, lässt sich die Sperrung wieder aufheben. Gleichzeitig erfolgt eine Mitteilung an den Nutzer über den Zeitpunkt und den Ort, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Eine planmäßige Rückgabe des Geräts erfolgt
- am Ende des Sekundarbereichs I sowie
- beim Schulwechsel bzw. zum Ende der Schulzeit
Geräte mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren oder mehr:
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Dokumentation der Rückgabe
- Sammlung und Weiterleitung an den Dienstleister zur fachgerechten Entsorgung
Geräte mit einer Nutzungsdauer von weniger als vier Jahren:
- Prüfung auf Vollständigkeit, äußere Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit
- Dokumentation der Rückgabe
- Zurücksetzen des Geräts auf den Lieferzustand
- erneute priorisierte Ausgabe an andere Schülerinnen und Schüler
Eine geringe Anzahl von Ersatzgeräten verbleiben in der Schule und werden an Lernende, die zwischenzeitig in einen iPad-Jahrgang wechseln, ausgegeben.
Grundsätzlich schreibt die mit den Schülerinnen und Schülern abgeschlossene Nutzerverordnung vor, dass die iPads immer vollständig geladen zum Unterricht mitgebracht werden müssen. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein iPad doch an den Strom angeschlossen werden muss, befinden sich in den Klassenräumen Medienschränke mit Lademöglichkeiten. Ansonsten bleibt ja immer noch der klassische Stift und Papier.
Eine geringe Anzahl von Ersatzgeräten verbleiben in der Schule und werden ausgegeben an Lernende, deren Endgerät defekt ist oder verloren ging. Anschließend eröffnet die Schule ein Ticket über das Bildungsportal.
- Bei Gewährleistung bzw. im Garantiefall: Reparatur oder Ersatz; Rückführung in den Gerätepool.
- Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung: Prüfung von Regressansprüchen gegenüber den Erziehungsberechtigten.
Im Verlustfall sind die Erziehungsberechtigten umgehend zu informieren bzw. informieren diese umgehend die Schule. Im Falle eines Diebstahls erstatten die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler Anzeige bei der Polizei.
Schadenersatzansprüche
Bei Defekt, Beschädigung oder Verlust können Regressansprüche gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen. Die Schulen übermitteln das „Formular Schadens- und Verlustmeldung durch Erziehungsberechtigte“ an das jeweilige RLSB.
Abnutzung von Zubehör
Die vollständige Bearbeitung erfolgt durch das RLSB im Austausch mit der Schule. Das mitgelieferte Zubehör (Schutzhülle, Stift, Netzteil/Kabel, Tastatur) unterliegt einem gebrauchsbedingten Verschleiß und ist ggf. durch die Erziehungsberechtigten im Laufe der Nutzungsdauer zu ersetzen. Die Nutzung eines alternativen gleichwertigen Zubehörs ist generell zulässig.
Ja! Sie können zum Einen die „Bildschirmzeit“-Funktion des iPads benutzen und die Nutzung des iPads einschränken.
Darüber hinaus, können Sie auch die „Relution Parent“ App zu diesem Zweck nutzen. Hier ist eine Anleitung zur Installation und Konfiguration der App: